Der Autor bespricht die E OGH 1 Ob 160/09z, in der sich der verstärkte Senat mit den Auswirkungen der Insolvenz des Schuldners auf die Bemessung laufender Unterhaltsansprüche auseinandergesetzt hat und insb von der Differenzmethode abgegangen ist. Die nunmehr anzuwendende Belastungskontrollrechung wird mit Beispielen erläutert.