Mit dem IRÄG 2010 wurde die Zweigleisigkeit des Insolvenzrechts beseitigt und ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen. Die AO wurde aufgehoben, das Insolvenzverfahren als Oberbegriff für Konkurs- und Sanierungsverfahren eingeführt. Anpassungen vor allem terminologischer Natur waren daher in zahlreichen Gesetzen notwendig. Diese erfolgten durch das Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz (IRÄ-BG), das am 1. 8. 2010 in Kraft getreten ist. Der folgende Beitrag stellt das IRÄ-BG im Überblick dar und greift zwei Probleme heraus, die sich im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit der durch das IRÄG 2010 neu eingeführten §§ 25a und 25b IO auf Versicherungs- und Gesellschaftsverträge stellen.