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Kein Insolvenz-Entgelt für die Kosten eines Passivprozesses

JudikaturZIK 2010/231ZIK 2010, 157 Heft 4 v. 27.8.2010

IESG § 1

Die Kosten reiner Passivprozesse des früheren Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer als Bekl sind nach IESG nicht gesichert (RIS-Justiz RS0076657 [T4]; 8 ObS 12/09m). Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die Kosten in weiterer Folge im Rahmen eines Exekutionsverfahrens verfolgt werden.

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