IESG § 1
Die Kosten reiner Passivprozesse des früheren Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer als Bekl sind nach IESG nicht gesichert (RIS-Justiz RS0076657 [T4]; 8 ObS 12/09m). Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die Kosten in weiterer Folge im Rahmen eines Exekutionsverfahrens verfolgt werden.