Die Bedeutung grenzüberschreitender Insolvenzen braucht heute nicht näher erläutert zu werden, sie ist insb im Licht der Entwicklungen rund um die EuInsVO notorisch. Es mag noch nicht Alltag in der Insolvenzpraxis sein, mit ausländischen Insolvenzverfahren und ausländischem Insolvenzrecht konfrontiert zu sein. Aber sehr häufig stellt sich für Personen und ihre Berater die Frage, wie mit einem ausländischen Insolvenzverfahren umzugehen ist, von dem sie betroffen sind. Als Beispiel reiche der Hinweis auf Gläubiger, deren ausländischer Schuldner insolvent ist und die ganz simpel klären müssen, wie sie ihre Forderungen im ausländischen Insolvenzverfahren konkret geltend zu machen haben. Nebenbei sei der Hinweis erlaubt, dass auch die Theorie zum internationalen Insolvenzrecht auf Kenntnisse der Regelungen in anderen Staaten angewiesen ist.