Das dt BMJ plant eine umfangreiche Reform des Insolvenzrechts in drei Stufen: Zuerst will man dringenden Reformbedarf abarbeiten, insb Sanierungen durch Änderungen beim Planverfahren und der Eigenverwaltung erleichtern. Danach soll das Verbraucherinsolvenzrecht verbessert werden, insb durch Kürzung der langen Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung. Auch ein dem Insolvenzverfahren vorgelagertes Sanierungsverfahren steht zur Diskussion. Drittens sind Regelungen in Bezug auf Konzerninsolvenzen und Insolvenzverwalter auf dem Programm.