Am 25. 8. 2009 trat das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) in Kraft. Dieser Artikel führt aus, dass von den Möglichkeiten des ULSG nur in geringem Ausmaß Gebrauch gemacht wurde, was sich sowohl in der Anzahl der genehmigten Maßnahmen, als auch in der Summe der übernommenen Haftungen zeigt.