Der Autor stimmt in seiner Anm zu OGH 21. 12. 2009, 8 Ob 12/09m der Ansicht des OGH zur mangelnden Konkursfestigkeit reiner Nebenabreden zu und diskutiert kritisch, ob im gegebenen Fall Treugeberschaft vorlag sowie die Voraussetzung der Offenkundigkeit. Siehe zu dieser E auch die zust Anm von Karollus, JBl 2010, 245 und abl Oberhammer, ecolex 2010, 453.