Der Autor bespricht die E OGH 16. 7. 2009, 2 Ob 44/09y, in der die Haftung eines Unternehmenserwerbers für Mietzinsschulden des Gemeinschuldners auch dann abgelehnt wurde, wenn der Erwerber in das Bestandverhältnis eintritt. Er begrüßt iSd Unternehmenssanierung die Ansicht des OGH, die Haftungsbeschränkungen des § 1409a ABGB auch auf Unternehmenserwerbe im Konkursverfahren anzuwenden.