In diesem Aufsatz wird die mögliche Anwendbarkeit des § 25a IO idF IRÄG 2010 auf Gesellschaftsverträge im Allgemeinen und auf die der firmenbuchgerichtlichen Prüfungspflicht unterliegenden GmbH-Gesellschaftsverträge im Besonderen untersucht. Der Autor weist auf eine massive Rechtsunsicherheit und die herrschende Bewilligungspraxis der Firmenbuchgerichte hin.