Sofern eine Kreditsicherheit zur Reduktion des Erfordernisses an Eigenmitteln angerechnet werden soll, muss sie gem dem BWG und der SolvaV rechtswirksam begründet werden und durchsetzbar sein. Der Autor beschäftigt sich mit diesen Voraussetzungen.
Sofern eine Kreditsicherheit zur Reduktion des Erfordernisses an Eigenmitteln angerechnet werden soll, muss sie gem dem BWG und der SolvaV rechtswirksam begründet werden und durchsetzbar sein. Der Autor beschäftigt sich mit diesen Voraussetzungen.