Der Autor bespricht die E des EuGH vom 3. 4. 2008 in der Rs C-306/06 , 01051 Telecom/Deutsche Telekom und weist darauf hin, dass diese E gemeinsam mit der Zahlungsverzugs-RL 2000/35/EG aus Geldschulden faktisch Bringschulden macht.
Der Autor bespricht die E des EuGH vom 3. 4. 2008 in der Rs C-306/06 , 01051 Telecom/Deutsche Telekom und weist darauf hin, dass diese E gemeinsam mit der Zahlungsverzugs-RL 2000/35/EG aus Geldschulden faktisch Bringschulden macht.