Von E in den "Elektrim"-Fällen ausgehend untersucht der Autor die Schwierigkeiten, die sich bei der Insolvenz einer Schiedspartei in einem Schiedsverfahren mit grenzüberschreitendem Sachverhalt ergeben. Grundsätzlich geht der Autor davon aus, dass die Schiedsvereinbarung von der Insolvenz jedenfalls in den meisten Rechtsordnungen unberührt bleibt, allerdings kann es bei den staatlichen Verfahren zu Unterbrechungen kommen, die die Effizienz des Schiedsverfahrens unterminieren.