Die Anm bespricht die E des EuGH in der Rs C-111/08 , SCT Industri AB i/Alpenblume AB betreffend den Ausschluss insolvenznaher Annexverfahren aus dem Anwendungsbereich der EuGVVO. Da die maßgebliche Entscheidung über die Verfügungsbefugnis des Masseverwalters weder einen insolvenzspezifischen Anspruch betreffe noch ein enger Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren bestehe, sei das Urteil des EuGH kritisch zu hinterfragen.