In seiner Anm zu OGH 26. 8. 2009, 9 ObA 87/08x begrüßt der Autor, dass der OGH die Ungewissheit, wann ein Austritt der Arbeitnehmer wegen Entgeltvorenthaltung bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ausgeschlossen ist, stark verringert, wenngleich aufgrund der Berücksichtigung von Zumutbarkeitsüberlegungen nicht ganz beseitigt hat.