Die aufgrund von Auseinandersetzungen in Anfechtungsfragen ins Stocken geratene Insolvenzrechtsreform ist wieder in Gang gekommen und steht vor ihrem Abschluss. Infolge einer inhaltlichen Einigung der politischen Kräfte, aber auch einer Junktimierung dieser Reform mit einer Wiederaufnahme der Reform des Privatkonkursrechts (s unten ZIK 2010/60, 41 [2.]) konnte das IRÄG 2010 als Regierungsvorlage eingebracht werden (s 612 BlgNR 24. GP). Am 13. 4. 2010 beschloss der Justizausschuss den Entwurf (s 651 BlgNR 24. GP). Vorbehaltlich allfälliger Änderungen im Plenum kann das IRÄG am 1. 7. 2010 in der Fassung der Regierungsvorlage in Kraft treten.