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Kündigungsrecht des Erstehers einer zwangsversteigerten Liegenschaft ab Zuschlag

JudikaturZIK 2010/57ZIK 2010, 40 Heft 1 v. 1.3.2010

EO §§156, 158, 349

ABGB § 1121

Der Erwerber einer Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren erwirbt mit Zuschlag und nicht erst mit dessen Rechtskraft das auflösend bedingte Eigentum an der Liegenschaft. Er kann ab diesem Zeitpunkt alle Gestaltungsrechte wirksam vornehmen, auch Kündigungen, allerdings unter Berücksichtigung der relevanten bestandsrechtlichen Normen. Die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher ist nicht Voraussetzung für die Kündigung eines Bestandverhältnisses.

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