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Einlösung einer Höchstbetragshypothek bei der Zwangsversteigerung

JudikaturZIK 2010/49ZIK 2010, 37 Heft 1 v. 1.3.2010

ABGB §§ 364c, 462

Vor der Feilbietung des Gutes ist jedem darauf eingetragenen Pfandgläubiger die Einlösung der Forderung, wegen welcher die Feilbietung angesucht worden ist, zu gestatten; auch der aus einem Belastungs- und Veräußerungsverbot Berechtigte hat ein solches Einlösungsrecht.

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