Das revidierte Lugano-Übereinkommen ist seit 1. 1. 2010 zwischen der EU und Norwegen in Kraft. Der Beitrag stellt die Regelungen betreffend Exequatur-Verfahren, Sicherungsmaßnahmen sowie Rechtsbehelfe ausführlich dar und geht näher auf Umsetzungsmaßnahmen in der Schweiz ein.