Der Autor bewertet die in der E EuGH Rs C-243/08 , Pannon, festgelegte Pflicht der nationalen G, bei Gerichtsstandsklauseln in Verbraucherverträgen amtswegig eine Missbrauchskontrolle durchzuführen, positiv. Es sei nun davon auszugehen, dass ausschließliche Gerichtsstandsklauseln zugunsten der G am Sitz des Unternehmers als missbräuchlich gelten.