Aus Anlass der E LG Traunstein NZI 2009, 818, beschäftigt sich der Beitrag mit möglichen Anknüpfungen für die maßgeblichen Pfändungsschutzvorschriften bei Insolvenzverfahren nach der EuInsVO. Der Autor hält grundsätzlich die lex fori concursus für maßgeblich.