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Kein Verbot an Bestandgeber bei Exekution auf ein Unternehmen

JudikaturZIK 2009/339ZIK 2009, 216 Heft 6 v. 29.12.2009

EO §§ 331, 334, 341

Ein Unternehmen kann nur nach den Regeln über die Zwangsvollstreckung auf andere Vermögensrechte in Exekution gezogen werden (3 Ob 116/70 SZ 43/197). Als Verwertungsart kommt bei gewerblichen Unternehmen nur die Zwangsverwaltung oder die Zwangsverpachtung infrage. Die Exekution ist durch Pfändung mittels Erlassung des Verfügungsverbots an den verpflichteten Unternehmensinhaber einzuleiten.

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