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Forderungsanmeldung: Formerfordernisse/Vertretung

JudikaturZIK 2009/327ZIK 2009, 211 Heft 6 v. 29.12.2009

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 103, 104 Abs 4, § 172

ZPO § 29 Abs 1, § 75 Z 3, § 84

Die Zurückweisung einer Forderungsanmeldung, die die gesetzlichen Inhaltserfordernisse nicht erfüllt, ist ohne vorherige Erteilung eines Verbesserungsauftrages unter Fristsetzung unzulässig. Der Verbesserungsauftrag hat eine konkrete Auflistung der den Forderungsanmeldungen anhaftenden Mängel zu enthalten. Eine generelle Belehrung ist nicht ausreichend.

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