KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 103, 104 Abs 4, § 172
ZPO § 29 Abs 1, § 75 Z 3, § 84
Die Zurückweisung einer Forderungsanmeldung, die die gesetzlichen Inhaltserfordernisse nicht erfüllt, ist ohne vorherige Erteilung eines Verbesserungsauftrages unter Fristsetzung unzulässig. Der Verbesserungsauftrag hat eine konkrete Auflistung der den Forderungsanmeldungen anhaftenden Mängel zu enthalten. Eine generelle Belehrung ist nicht ausreichend.