KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 74, 174 Abs 2, § 176
Die Rekursfrist in Konkursverfahren beträgt 14 Tage. Für den Beginn dieser Frist ist zu beachten, dass in den Fällen der öffentlichen Bekanntmachung die Folgen der Zustellung, selbst wenn eine vorgeschriebene Zustellung unterblieben ist, bereits durch die öffentliche Bekanntmachung eintreten.