Der Autor setzt sich mit der Neuregelung des § 3 Abs 1 FMABG sowie der Haftung des Bundes für Anlegerschäden für Fehlverhalten der FMA auseinander und kommt zum Schluss, dass diese Haftungsbeschränkung verfassungwidrig sei. Vgl zu dieser Thematik den Aufsatz von Rabl, Beschränkung der Haftung der FMA verfassungsrechtlich zulässig? ZFR 2009/119, 186.