Entgegen der Meinung von Winternitz (Anlegerschäden eine "Reflexwirkung" des Aufsichtsverhaltens? ZFR 2009/118, 183) hält der Autor die Haftungsbeschränkung des Bundes für Anlegerschäden bei einem Fehlverhalten der FMA aufgrund des Schutzzweckes der Bankenaufsicht für verfassungskonform.