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Wedde, Russland - Stellung des Pfandgläubigers in der Insolvenz, eastlex 2009, 198:

FachliteraturAufsaetzeZIK 2009/303ZIK 2009, 202 Heft 6 v. 29.12.2009

Anhand der Anm zu ruOWG 10. 2. 2009,Nr 9639/08 und 10610/08 bespricht der Autor die Stellung des Pfandgläubigers in Russland. Er weist darauf hin, dass in Russland lediglich 70 %, bei Darlehen 80 %, des Erlöses an den Pfandgläubiger fließen, der Rest dient der Tilgung bevorzugter Forderungen.

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