Das IRÄG 2009 wird umfassend vorgestellt und dabei vor allem auf die Neuschaffung eines Sanierungsverfahrens sowie Änderungen für Absonderungsgläubiger im Konkurs- und Sanierungsverfahren, im Konkurseröffnungsverfahren, zur Vertragsauflösung bei Arbeitsverträgen und zur Anfechtung eingegangen.