Werden im Rahmen eines betrügerischen Anlagesystems Investorengelder veruntreut, stellt das Recht der USA dem Masseverwalter mit dem Institut des Clawback-Verfahrens ein Instrument zur Verfügung, das es ermöglicht, vor Konkurs an einen Teil der Investoren ausbezahlte, sogenannte falsche Profite sowie teilweise sogar rückgeführte Initialinvestitionen zurückzufordern. Gutgläubigkeitseinreden sind, soweit überhaupt zulässig, nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich, zusätzlich können uU selbst indirekte Investoren und Mittelspersonen in Anspruch genommen werden. In jüngster Zeit ist das Clawback-Verfahren uA in den Betrugsfällen Bayou sowie Madoff zur Anwendung gekommen.