1. Das InsolvenzrechtsänderungsG 2009 ist nicht wie geplant mit 1. 1. 2010 zustande gekommen. Ursache dafür sind Wünsche nach einer Verringerung von Anfechtungsmöglichkeiten, die neben den Banken insb die Sozialversicherungsträger äußerten. Da eine Verringerung der Anfechtungsgefahr auf eine Schmälerung von Massemitteln hinausläuft, die für die Finanzierung von Zwangsausgleichen, künftig Sanierungsplänen, erforderlich sind, konnte keine politische Einigung erzielt werden. (Vgl Die Presse - Rechtspanorama vom 8. und 16. 11. 2009, abrufbar unter diepresse.com; abgefragt 15. 12. 2009).