ABGB § 879 Abs 3, §§ 1052, 1424
KSchG § 6 Abs 1 Z 6 und Abs 3, § 27
Bei Online-Auktionen, bei denen der Internet-Seitenanbieter lediglich eine Plattform zur Verfügung stellt, die von Einlieferern genutzt wird, hat der vorleistende Bieter das Risiko der Insolvenz des Veräußerers allein zu tragen und kann nicht den Plattformbetreiber in Anspruch nehmen.