Der Beitrag bezieht sich auf die E 8 ObS 7/07y und widmet sich der unterschiedlichen Sicherung von Ansprüchen aus Zeitguthaben, die vor bzw nach Ausgleichseröffnung erworben wurden. Die relevanten Aspekte, das sind die gesicherten Zeiträume, die Umwandlung des Zeitguthabens in eine fällige Geldforderung bzw
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