Die E 1 Ob 145/08t enthält mehrere interessante Facetten, die von der Autorin teils zustimmend, teils kritisch besprochen werden. So wird die Bewertung der Sittenwidrigkeit der Insolvenzausstiegsklausel auf Basis einer pragmatischen Interessenabwägung begrüßt, während die Zurückdrängung der Frage des Umgangs mit einem Eigentumsvorbehalt oder - in Hinblick auf § 21 KO - der Frage der Einordnung des Anwenderlizenzvertrags als Kauf oder Dauerschuldverhältnis als problematisch erachtet wird.