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Neues Angebot nach Genehmigung des Freihandverkaufs ist unbeachtlich

JudikaturZIK 2009/221ZIK 2009, 143 Heft 4 v. 28.8.2009

KO idF vor 1. 7. 2010 § 119

Mit dem Beschluss über die konkursgerichtliche Genehmigung einer freihändigen Veräußerung wird festgestellt, ob und zu welchem Preis der Kaufvertrag über die feilgebotene Sache zustande gekommen ist. Nach Beschlussfassung können "Nachbesserungen" nicht mehr erreicht und Angebote anderer Interessenten nicht mehr berücksichtigt werden (RIS-Justiz RS 0115420; 8 Ob 271/00m ZIK 2002/93). Werden

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