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Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht des Masseverwalters

JudikaturZIK 2009/216ZIK 2009, 142 Heft 4 v. 28.8.2009

KO idF vor 1. 7. 2010 § 81

UGB §§ 277 ff, 283

Befindet sich eine GmbH im Konkurs, ist anstelle des bisherigen Geschäftführers der Masseverwalter buchführungs- und bilanzierungspflichtig, und zwar auch für den Zeitraum vor der Konkurseröffnung. Das amtswegige Zwangsstrafenverfahren zur Erzwingung der Offenlegung ist gegen den Masseverwalter zu führen (RIS-Justiz RS0039290; RS0121846; vgl 6 Ob 90/08s).

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