KO idF vor 1. 7. 2010 § 81
UGB §§ 277 ff, 283
Befindet sich eine GmbH im Konkurs, ist anstelle des bisherigen Geschäftführers der Masseverwalter buchführungs- und bilanzierungspflichtig, und zwar auch für den Zeitraum vor der Konkurseröffnung. Das amtswegige Zwangsstrafenverfahren zur Erzwingung der Offenlegung ist gegen den Masseverwalter zu führen (RIS-Justiz RS0039290; RS0121846; vgl 6 Ob 90/08s).