KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 66, 69, 173 Abs 5, § 176 Abs 2, § 181
KSchG § 25d
Auch eine bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit kann durch eine Umschuldungsmöglichkeit oder Ratenvereinbarung beseitigt werden, wenn der Schuldner seine Gesamtverbindlichkeiten innerhalb eines üblichen Zeitraums tilgen kann.