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Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden und Zwangsausgleich

JudikaturZIK 2009/211ZIK 2009, 134 Heft 4 v. 28.8.2009

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 14, 16, 156

Die von einem schadenersatzrechtlichen Feststellungsbegehren umfassten künftigen Schadenersatzansprüche sind im Konkurs als bedingte Konkursforderungen mit dem Schätzwert zur Zeit der Konkurseröffnung anzumelden.

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