KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 14, 16, 156
Die von einem schadenersatzrechtlichen Feststellungsbegehren umfassten künftigen Schadenersatzansprüche sind im Konkurs als bedingte Konkursforderungen mit dem Schätzwert zur Zeit der Konkurseröffnung anzumelden.
KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 14, 16, 156
Die von einem schadenersatzrechtlichen Feststellungsbegehren umfassten künftigen Schadenersatzansprüche sind im Konkurs als bedingte Konkursforderungen mit dem Schätzwert zur Zeit der Konkurseröffnung anzumelden.