Gem § 1170b ABGB haben Bauunternehmer ab Vertragsabschluss einen Anspruch auf Sicherstellung bis zur Höhe von 20 % des vereinbarten Entgelts. Der Beitrag widmet sich ua der strittigen Frage, ob eine solche Sicherstellung durch Bankgarantie erfolgen kann. Der Autor hält dies für zulässig, sofern die Bankgarantie nicht zu knapp befristet oder mit der Insolvenz des Auftraggebers bedingt sei.