Die im Beitrag besprochenen Änderungen auf dem Gebiet des Rechtsmittelverfahrens betreffen ua die Anhebung der Wertgrenzen, den Entfall der Antragsmöglichkeit auf eine mündliche Berufungsverhandlung sowie die Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens. Für Exekutions- und Konkursverfahren relevant ist die Einführung der Pflicht zur Entrichtung von Pauschalgebühren, ua für Rechtsmittel gegen Entscheidungen über Eröffnung oder Beendigung eines Insolvenzverfahrens.