Im Musterverfahren gegen die Republik Österreich betreffend die Amtshaftung für Schäden der Anleger aus dem AMIS-Konkurs hob der OGH ein stattgebendes Urteil des OLG Wien auf und verwies die Sache zur Ergänzung zurück. Der Autor hält eine dem Klagsvorbringen entsprechende Tatsachenfeststellung im fortgesetzten Verfahren für wahrscheinlich.