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Kreditvertragstypische Rechte zur Information und Einflussnahme aus der Sicht eines Kreditinstituts

BeiträgeDr. Georg WeisselZIK 2009/131ZIK 2009, 88 Heft 3 v. 3.7.2009

Kreditinstitute müssen stets die Balance zwischen der Absicherung ihrer Risikoposition und einer unzulässigen Einmischung in Angelegenheiten ihres Kreditnehmers halten. § 5 EKEG bildet einen wesentlichen Teil der dafür geltenden Normen. Der nachfolgende Beitrag behandelt den Zusammenhang mit den Normen des Bankenaufsichtsrechts.

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