Das am 17. 6. 2009 kundgemachte BudgetbegleitG 2009, BGBl I 2009/52, brachte eine Reihe gravierender Änderungen. Im Zivilverfahrensbereich strebt man erhöhte Gebühreneinkünfte von 4,5 Mio EUR im Jahr 2009 und 9 Mio EUR im Jahr 2010 an (s ErlRV 113 BlgNR 24. GP 1). Dazu kommen viele auf Einsparungen im Gerichtsbereich zielende Regelungen, die auch den Bereich des Insolvenzrechts und des Kreditschutzes betreffen, und zwar schon mit 1. 7. 2009. Hier kann nur eine grobe Erstinformation erfolgen, die einzelnen einschlägigen Bestimmungen sind später noch genauer zu analysieren.