ABGB §§ 864a, 879
Eine nachträglich in AGB aufgenommene "Rabattrückverrechnungsklausel", nach der sich bei Käuferkonkurs der für Großabnehmer übliche Marktpreis vervielfacht, ist mangels ausdrücklichen Hinweises unwirksam.
OGH 14. 10. 2008, 8 Ob 93/08x