Der Autor diskutiert die Grenzen, die das Insolvenzrecht der Gestaltung von gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrechten setzt. Er kommt zum Schluss, dass bei Konkurs eines Gesellschafters das Aufgriffsrecht dann konkursfest sei, wenn es im Gesellschaftsvertrag als echter Satzungsbestandteil enthalten sei. Auch auf die Höhe des Übernahmepreises geht der Beitrag ein.