Der Beitrag setzt sich mit den E OGH 3 Ob 143/08p und 2 Ob 261/07g auseinander, die Probleme der Arbeitskräfteüberlassung bei Konkurs des Überlassers betreffen. Ua werden Zurückbehaltungsrecht, Unsicherheitseinrede sowie Zahlung oder Hinterlegung von geschuldeten Beträgen an den Sozialversicherungsträger besprochen.