KO: §§ 17, 19 f
AÜG § 14
Da im Konkurs eine Aufrechnung auch mit bedingten Ansprüchen möglich ist, kann der Beschäftiger der vom Masseverwalter geltend gemachten Forderung auf Entgeltzahlung einen Regressanspruch aus seiner allfälligen Inanspruchnahme als Bürge ua für nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge entgegenhalten.