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Ex lege erlöschendes Gehaltspfandrecht ist anfechtbar

JudikaturZIK 2009/38ZIK 2009, 23 Heft 1 v. 27.2.2009

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 12, 12a, 30, 166, 212

Die Tatsache, dass ein vor Konkurseröffnung exekutiv begründetes Gehaltspfandrecht nach Konkurseröffnung ex lege erlischt, steht einer Konkursanfechtung des Pfändungspfandrechts wegen inkongruenter Sicherstellung nicht entgegen.

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