KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 12, 12a, 30, 166, 212
Die Tatsache, dass ein vor Konkurseröffnung exekutiv begründetes Gehaltspfandrecht nach Konkurseröffnung ex lege erlischt, steht einer Konkursanfechtung des Pfändungspfandrechts wegen inkongruenter Sicherstellung nicht entgegen.