Die EuMahnVO führt gemeinschaftsweit ein einheitliches Mahnverfahren für grenzüberschreitende Streitigkeiten aus Verträgen ein. Der Beitrag behandelt Eckpunkte des Verfahrens wie Antragstellung, Entscheidung, Rechtsbehelfe des Schuldners und Wiedereinsetzungsregelungen.